Hilfe auch für kurze Zeit
Wenn sich die Angehörigen eine Zeitlang nicht um Sie kümmern können, oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt niemand Sie pflegen kann, dann sind wir für Sie da.
Jeder Versicherte, der in eine Pflegestufe eingestuft ist, hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege von 28 Tagen im Jahr. Leistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht selbst versorgen können, die Pflegeperson krank oder aus anderen Gründen verhindert ist oder andere Krisensituationen bestehen.
Damit Sie wieder zu Kräften kommen,halten wir im Marienstift für Sie individuelle medizinische Angebote bereit. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Haus- und Fachärzten sowie Physio- und anderen Therapeuten zusammen.
Während Ihres Aufenthaltes können Sie selbstverständlich alle Angebote des Marienstiftsstifts nutzen, an den zahlreichen Aktivitäten teilnehmen und vor allem Bekanntschaften zu Ihren Mitbewohnern knüpfen.
