Neue Corona-Regelungen ab dem 22. November 2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat die Allgmeinverfügung "CoronaAVEinrichtungen" überarbeitet. Demnach gelten ab Montag, 22.11.2021 geänderte Zugangsregelungen für Pflegeheime.

 

Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt.

 

Die Testpflicht entfällt für geimpfte Besucherinnen und Besucher, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt.

Die Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besucherinnen und Besucher. Falls die dem Genesenennachweis zugrundeliegende Testung (…) länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.


Besucherinnen und Besucher haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass wir Schnelltestungen weiterhin und bis auf Weiteres nur an den Tagen

 

Montag, Mittwoch und Freitag, und nur in der Zeit von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr anbieten.

Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer Lösung, um größere Testzeitkorridore anbieten zu können.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.