Pflegeheim Marienstift Droste zu Hülshoff

Zu Hause ist da, wo man sich wohl
und verstanden fühlt.

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Altenheim Marienstift Droste zu Hülshoff in Havixbeck

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wohnen als Gast im Marienstift

Wohnen als Gast: Das ermöglichen wir in unserem Marienstift für eine bestimmte Zeit, im Rahmen der Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege. Die meisten Gäste kommen für eine bis drei Wochen zu uns. Aber auch ein anderer Zeitrahmen ist nach Absprache möglich.

Wir halten die erforderliche Ausstattung und alle notwendigen Hilfsmittel bereit. Wir kümmern uns auch um die ärztliche Versorgung.

Die Teilnahme an den Freizeitangeboten und sonstigen Aktivitäten unseres Hauses ist selbstverständlich möglich.

Für manche unserer Gäste ist der Aufenthalt wie ein Urlaub, für Sie als Angehörige sicherlich ein Stück Entlastung.

Bitte, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, damit wir gemeinsam rechtzeitig planen können.

Was ist Kurzzeitpflege?

Angehörige, die pflegebedürftige Eltern oder Verwandte zu Hause pflegen, haben einen Anspruch auf 28 Tage Urlaub im Jahr und sollten diesen auch in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ist das Team unseres Seniorenheims für Sie da und bietet mit der Kurzzeitpflege eine zuverlässige Übergangslösung.

Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt in die­ser Zeit die Pfle­ge­kos­ten bis zu einem Höchst­be­trag von 1.774 EUR / Ka­len­der­jahr. Le­dig­lich für die Kos­ten für Un­ter­kunft und Ver­pfle­gung müs­sen Sie selbst auf­kom­men. Mo­men­tan sind das 41,17 EUR / Tag. Da die Kos­ten in der Kurz­zeit­pfle­ge, un­ab­hän­gig vom Pfle­ge­grad immer gleich hoch sind, "rei­chen" die 1.774 EUR der Pfle­ge­kas­se mo­men­tan für 14 Tage.

Die Kurz­zeit­pfle­ge kann auch mit der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kom­bi­niert wer­den, so­dass sich der An­spruch auf 3.386 EUR / Jahr er­höht.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, weil sie verreist oder krank ist, haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die ambulant versorgt werden, Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege kann durch eine vertraute Person - Angehörige, Freunde oder Nachbarn - beziehungsweise durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Alternativ kann auch eine vollstationäre Einrichtung wie zum Beispiel unser Marienstift die Ersatzpflege übernehmen.

Pro Kalenderjahr besteht für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. 

Hier­für er­stat­tet Ihnen die Pfle­ge­kas­se ma­xi­mal 1.612 Euro.

Die Rah­men­be­din­gun­gen sind gleich der Kurz­zeit­pfle­ge, wie sie oben be­schrie­ben sind.

Was be­deu­tet das für Sie im Ein­zel­fall? Las­sen Sie sich gerne von uns ganz un­ver­bind­lich be­ra­ten.

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