Neue Besuchsmöglichkeiten seit dem 01.07.2020

Neue Besuchsmöglichkeiten seit dem 01.07.2020

Seit Mittwoch ist es endlich soweit: Unsere Bewohner*innen dürfen wieder Besucher empfangen.

Allerdings ist das mit bestimmten Regeln verbunden:

Angehörige/Besucher können unangemeldet zum Haupteingang kommen und werden dort von einem Mitarbeiter in Empfang genommen. Dieser bittet die Angehörigen/Besucher sich die Hände zu desinfizieren, ein Formular (Screening) auszufüllen und sich in die Besucherliste einzutragen. Dann misst er mit einem Stirnthermometer (kontaktlos) die Körpertemperatur, die maximal 37,7 Grad Celsius betragen darf und führt eine kleine Unterweisung in die Hygiene- und Abstandsregeln durch. Er bittet weiter, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich auf direktem Weg zum Bewohnerzimmer zu begeben.

Ist diese kleine Hürde genommen, kann der Besuch (max. 2 Besucher auf einmal) im Bewohnerzimmer (leider nicht in den Gemeinschaftsbereichen) stattfinden, ohne zeitliche Begrenzung. Die Verantwortung bzgl. der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln während des Besuches im Bewohnerzimmer obliegt ausschließlich dem Angehörigen/Besucher selbst.
Da der Empfang nicht 24 Std. am Tag besetzt sein kann, bittet Einrichtungsleiter Tobias Vormann alle Angehörigen/Besucher, Besuche nur in dem festgelegten Zeitkorridor 10.30 Uhr - 17.30 Uhr zu tätigen (möglich an 7 Tagen in der Woche!).

Für den Empfang hat das Marienstift eigens die Sicherheitsfirma „Kötter Security“ beauftragt.

Auch weiterhin möglich ist natürlich das Abholen der Bewohner*innen, z.B. zu einem Spaziergang und/oder nach Hause zum Familientreffen.

„Wir freuen uns, dass wir vom Landesministerium nun die Genehmigung erhalten haben, dass die Besuche im Haus, wenn auch unter verschärften Bedingungen, wieder stattfinden können“, berichtet Einrichtungsleiter Tobias Vormann. Er bittet alle Angehörigen/Besucher um Verständnis, wenn am Eingang nicht immer alles reibungslos auf Anhieb klappt:

„Der sehr freundliche Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ist heute (02.07.) erst angefangen und da kann es sein, dass die Besucherregistrierung in den ersten Tagen etwas schleppender läuft. Wir sind alle nur Menschen und auch für uns ist diese Situation eine ganz neue.“

Wir wünschen allen Angehörigen/Besuchern eine tolle Zeit bei den Besuchen bei Euren/Ihren Liebsten!

Informationen zu Cookies


Notwendige Cookies


Diese Cookies sind wichtig, damit Besucher die Website durchsuchen und ihre Funktionen nutzen können. Keine dieser Informationen kann zur Identifizierung von Besuchern verwendet werden, da alle Daten anonymisiert sind.


Sitzung


Zweck: Zum Erinnern an unterschiedliche Besucherpräferenzen auf der Website.
Dauer: Für die Dauer der Browsersitzung.


Bevorzugte Sprache


Zweck: Um die Website in der vom Besucher bevorzugten Sprache bereitstellen zu können (wenn die Website mehrere Sprachen enthält).
Dauer: 1 Jahr.


Währung


Zweck: Um Preise in der Währung anzeigen zu können, die den Vorlieben des Besuchers entspricht.
Dauer: 30 Tage.


Google Recaptcha


Zweck: Um überprüfen zu können, ob der Besucher ein Mensch ist, und um die Menge an Spam aus Kontaktformularen zu begrenzen.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google



Cookies von Drittanbietern


Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher die Website nutzen, z. B. welche Seiten sie besucht haben und auf welche Links sie geklickt haben. Keine dieser Informationen kann zur Identifizierung von Besuchern verwendet werden, da alle Daten anonymisiert sind.


ga


Zweck: Registriert eine eindeutige ID, mit der statistische Daten darüber generiert werden, wie der Besucher die Website nutzt.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google


git


Zweck: Wird verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google


gat


Zweck: Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln.
Dauer: 1 Jahr.
Anbieter: Google